Die Auseinandersetzung mit der Benennung der Dinghoferstraße zeigt, wie wichtig ein offener und verantwortungsvoller Umgang mit der Geschichte der Stadt ist. Der Vorschlag des Mauthausen Komitees Österreich, der Katholischen Aktion Oberösterreich und des Netzwerks gegen Rassismus und Rechtsextremismus, die Straße künftig nach Altbischof Maximilian Aichern zu benennen, wird von Bürgermeister Dietmar Prammer ernst genommen.
„Ich kann gut nachvollziehen, dass der Name Dinghofer bei vielen Menschen Fragen und Kritik auslöst. Historische Belastungen müssen klar benannt und dürfen nicht relativiert werden. Gleichzeitig braucht es bei Straßenbenennungen nachvollziehbare Kriterien und eine fundierte wissenschaftliche Grundlage. Deshalb habe ich das Archiv der Stadt Linz um eine fachliche Einordnung ersucht“, betont Bürgermeister Dietmar Prammer.
Die bekannten historischen Fakten zu Franz Dinghofer wurden bereits im Rahmen der umfassenden wissenschaftlichen Untersuchung der Linzer Straßennamen aufgearbeitet. Eine unabhängige Kommission aus Historiker*innen bewertete insgesamt 96 Personen anhand ausführlicher wissenschaftlicher Biografien und ordnete sie nach zuvor festgelegten, einheitlichen Kriterien fünf Kategorien zu. Die Kategorien wurden damit nicht erst für einzelne umstrittene Persönlichkeiten entwickelt, sondern vor Beginn der konkreten Bewertungen als gemeinsamer Maßstab festgelegt.
Fünf Kategorien ermöglichen eine differenzierte Bewertung
Die höchste Belastungskategorie 1 umfasst Personen, bei denen aktives Handeln und eine besonders starke Propagierung gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit festgestellt wurden. Dazu zählen insbesondere Rassismus, Antisemitismus und Nationalsozialismus, auch über das Jahr 1945 hinaus. Ebenfalls berücksichtigt wurden eine grundsätzliche Ablehnung der Demokratie, die Befürwortung autoritärer Systeme sowie eine Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Kategorie 2, der Franz Dinghofer zugeordnet wurde, beschreibt eine nachweisbare und stabile Spur problematischer Haltungen im Erwachsenenleben. Dazu zählen Funktionen in Parteien oder Organisationen, zu deren Wesenskern rassistische, antisemitische oder antidemokratische Positionen gehörten, sowie die aktive Förderung oder Vertretung dieses Gedankenguts. Voraussetzung ist, dass diese Einstellungen und Tätigkeiten anhand der historischen Quellen gut rekonstruiert werden können.
Kategorie 3 umfasst demgegenüber Fälle, in denen keine stabile ideologische Spur festgestellt werden konnte. Gemeint sind etwa punktuelle Aussagen, opportunistisches Verhalten, eine einfache NSDAP-Mitgliedschaft oder die vereinzelte Verwendung antisemitischer, rassistischer, nationalsozialistischer oder antidemokratischer Versatzstücke, ohne dass darüber hinaus ein eigenes dauerhaftes Handeln nachweisbar ist.
In Kategorie 4 wurden Personen eingereiht, bei denen nach den festgelegten Kriterien kein weiterer Diskussionsbedarf bestand.
Kategorie 5 betrifft Verdachtsmomente, bei denen die Quellenlage für eine abschließende Beurteilung nicht ausreichte.
Für die Einstufung ist der Grad der individuellen Verantwortung entscheidend. Bewertet wurde nicht allein danach, was in einer bestimmten historischen Epoche rechtlich zulässig war. Die Kommission legte heutige juristische und ethische Maßstäbe zugrunde, berücksichtigte aber zugleich, welche tatsächlichen Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten einer Person in ihrem jeweiligen historischen Umfeld offenstanden. Auch positive Leistungen und spätere Entwicklungen flossen in die Gesamtbetrachtung ein. So wurde beispielsweise berücksichtigt, wenn Personen trotz Beteiligung an autoritären Systemen zu einem anderen Zeitpunkt zum Aufbau demokratischer Strukturen beitrugen, Widerstand gegen die NS-Diktatur leisteten oder sich später ausdrücklich und öffentlich von früheren problematischen Positionen distanzierten. Solche positiven Aspekte konnten die Einstufung mildern, die belastenden Handlungen oder Haltungen jedoch nicht vollständig aufwiegen. Die fachliche oder berufliche Qualität des Lebenswerks war für die Zuordnung zu einer Belastungskategorie grundsätzlich nicht ausschlaggebend.
Umbenennungen nur in der höchsten Belastungskategorie
Von den 96 untersuchten Personen wurden vier der höchsten Belastungskategorie 1 zugeordnet, 21 Personen der Kategorie 2 und 39 der Kategorie 3. Bei 31 Personen sah die Kommission keinen Diskussionsbedarf, in einem Fall war die Quellenlage für eine abschließende Bewertung zu gering.
Straßenumbenennungen erfolgten in Linz bei jenen vier Personen, die in Kategorie 1 eingestuft worden waren. Der Porscheweg wurde zum Wittgensteinweg, die Gföllnerstraße zur Sterneggstraße, die Pfitznerstraße zur Nauheimerstraße und der Reslweg zum Meinhartweg. Damit folgte die Stadt einer einheitlichen Systematik und nicht einer isolierten Bewertung einzelner, jeweils aktuell diskutierter Straßennamen.
Franz Dinghofer wurde von der gesamten Kommission der Kategorie 2 zugeordnet. Seit der Veröffentlichung des Berichts sind laut Archiv der Stadt Linz keine neuen wesentlichen Erkenntnisse hinzugekommen, die eine fachliche Neubewertung begründen würden. Eine isolierte Umbenennung der Dinghoferstraße ohne neue historische Erkenntnisse würde daher die einheitliche Systematik und das Gesamtergebnis der Untersuchung infrage stellen. Sollten künftig neue Informationen bekannt werden, die das historische Bild Dinghofers wesentlich verändern, kann selbstverständlich eine neuerliche fachliche Beurteilung erfolgen.
Die Ergebnisse der Straßennamenkommission wurden vom Archiv der Stadt Linz umfassend und transparent veröffentlicht. Auf der Website stadtgeschichte.linz.at sind der Gesamtbericht, die Definitionen der fünf Bewertungskategorien, die Einstufung aller untersuchten Personen sowie die jeweiligen wissenschaftlichen Einzelbiografien öffentlich abrufbar. Die Unterlagen ermöglichen damit eine direkte Nachvollziehbarkeit der historischen Recherchen und der daraus abgeleiteten Entscheidungen. Zu Franz Dinghofer liegt eine von Dr. Walter Schuster verfasste, rund 260 Seiten umfassende Biografie vor. Sie stellt die bislang umfassendste wissenschaftliche Aufarbeitung seiner Person dar und behandelt sowohl seine kommunal- und bundespolitischen Leistungen als auch seine deutschnationale und antisemitische Haltung, seine NSDAP-Mitgliedschaft, seine Rolle bei der „Arisierung“ der Kamig und sein Verhalten während der NS-Zeit. Die vollständige Arbeit ist ebenfalls auf der Website der Stadt Linz öffentlich zugänglich.
Der wissenschaftliche Ansatz der Stadt Linz, historisch belastete Namensgeber nicht punktuell, sondern umfassend und nach einheitlichen Kriterien zu untersuchen, fand auch über die Stadtgrenzen hinaus Beachtung. Damit wurde eine nachvollziehbare Grundlage geschaffen, auf der sowohl die historische Belastung als auch mögliche Konsequenzen differenziert bewertet werden können.
Maximilian Aichern als möglicher künftiger Namensgeber
Der Vorschlag, eine Straße nach Altbischof Maximilian Aichern zu benennen, wird ausdrücklich gewürdigt. Aichern prägte über viele Jahre hinweg das religiöse, soziale und gesellschaftliche Leben der Stadt. Aufgrund seiner Verdienste und seiner breiten Anerkennung wurde er vom Stadtarchiv bereits auf die Liste möglicher künftiger Namensgeber aufgenommen.
„Maximilian Aichern stand für Menschlichkeit, sozialen Zusammenhalt und den respektvollen Dialog. Der Wunsch, sein Wirken auch im öffentlichen Raum sichtbar zu machen, ist daher sehr gut nachvollziehbar. Eine künftige Straßenbenennung nach ihm wäre eine würdige Form der Erinnerung“, so Bürgermeister Prammer.
Bei neuen Straßenbenennungen verfolgt die Stadt derzeit grundsätzlich das Ziel, verstärkt verdiente Frauen zu berücksichtigen und damit das historisch gewachsene Ungleichgewicht schrittweise zu verringern. Zudem empfiehlt das Stadtarchiv nach dem Tod einer Persönlichkeit eine mindestens dreijährige Cooling-off-Phase. Eine Benennung nach Maximilian Aichern käme nach diesem Grundsatz frühestens im Jahr 2029 in Betracht.
Aussendung der Stadt Linz
