Während die bundesweite Vereinheitlichung der Strafen begrüßt wird, lehnt die Verkehrswirtschaft die damit verbundene massive Erhöhung der Geldstrafen klar ab.
Differenziert beurteilt WKOÖ-Verkehrsspartenobmann Wolfgang Schneckenreither die seitens der Verkehrspolitik angekündigten Neuerungen bei Verkehrsstrafen. Ab kommendem Jahr sollen österreichweit neue und höhere Strafsätze für zahlreiche Verkehrsübertretungen gelten. Neu ist dabei auch die bundesweite Vereinheitlichung der Anonymverfügungen, sodass es künftig keinen Unterschied mehr machen soll, in welchem Bundesland ein Verstoß begangen wird.
„Eine Vereinheitlichung ist grundsätzlich sachgerecht. Nicht einzusehen ist aber, dass es im selben Atemzug zu erheblichen Erhöhungen der Strafsätze bis zum Doppelten kommen soll“, kritisiert Schneckenreither. Wer künftig etwa im Ortsgebiet das Tempolimit von 50 km/h um bis zu 10 km/h überschreitet – was bisher oftmals noch im Toleranzrahmen lag – muss in Zukunft mit einer Strafe von 60 Euro rechnen, ab 15 km/h Überschreitung bereits mit 105 Euro. Aber auch in Kurzparkzonen kann es künftig teuer werden. Geringfügiges Überschreiten der Parkzeit, das falsche Einstellen der Parkuhr oder das unrichtige Anbringen eines Parkscheins soll 60 Euro kosten – das Doppelte des bisherigen Satzes.
„Verkehrsstrafen haben den gesetzlichen Zweck, Verkehrsteilnehmer zu richtigem Verhalten anzuleiten, nicht aber, Staatseinnahmen zu maximieren“, verweist Schneckenreither in diesem Zusammenhang kritisch darauf, dass der Verkehrsminister erhebliche Mehreinnahmen aus Verkehrsstrafen bereits im Bundesbudget eingepreist hat. Der Spartenobmann mahnt, bei der Umsetzung der Reform auf eine Verhältnismäßigkeit zu achten und das Instrument der Verkehrsstrafen nicht zur Kassenfüllung zu missbrauchen.
Aussendung WKO OÖ
