Kategorie: Uppr News

  • Planquadrat am Attersee: Motorbootsommersperre mit 0,76 Promille ignoriert

    Die Polizeiinspektion Schörfling am Attersee – Seedienst führte am 29. Juli 2026 zwischen 15:30 Uhr und 21:30 Uhr Schifffahrtskontrollen am Attersee durch. Dabei wurden 15 Motorboote und 7 Segelschiffe nach dem Schifffahrtsgesetz kontrolliert. Es wurden 14 Übertretungen aufgrund fehlender Ausrüstungsgegenstände festgestellt und angezeigt. Außerdem wurden sechs Alkovortests und drei Alkomattests durchgeführt. Die Alkomattests fielen positiv mit Messwerten von 0,58 Promille, 0,8 Promille und 0,76 Promille aus, wodurch jeweils die Weiterfahrt untersagt wurde. Eine Wasserkraftfahrzeuglenkerin konnte keine Erlaubnis für die Verwendung des Wasserkraftfahrzeuges in der Motorbootsommersperre vorweisen und war ebenfalls mit 0,76 Promille beeinträchtigt.

  • Abhebelimit an Bankomaten von 400 auf 200 Euro gesenkt.

    ALARM

    Bargeld immer schwerer zu bekommen!

    Bei hunderten Bankomaten von „unabhängigen Anbietern“ wurde das Abhebelimit von 400 auf 200 Euro gesenkt.

    Die EU arbeitet übrigens derzeit an einer neuen Bargeld-Verordnung, mit der auch eine „Bargeldbehörde“ kommen könnte.

    Zu den Aufgaben dieser neuen Behörde gibt es noch keine Details.

  • Vollbremsung mit Bus – zwölf Personen verletzt

    Ein 65-jähriger Busfahrer aus Linz lenkte am 29. Juli 2026 um 9:30 Uhr einen Bus in Leonding auf der Nußböckstraße von Leonding kommend in Fahrtrichtung Untergaumberg. Zur selben Zeit lenkte ein 27-jähriger rumänischer Staatsangehöriger aus dem Bezirk Linz-Land einen Kleintransporter auf der Hochstraße von Leonding kommend in Fahrtrichtung Linz. Auf dem Beifahrersitz befand sich eine 25-jährige Rumänin, ebenfalls aus dem Bezirk Linz-Land.
    Bei der Kreuzung Nußböckstraße/Hochstraße kam es beinahe zu einer rechtwinkeligen Kollision der beiden Fahrzeuge. Daraufhin leitete der 65-Jährige eine Vollbremsung ein und kam dabei noch vor dem Kleintransporter zum Stillstand, wodurch die Kollision verhindert werden konnte. In dem Bus befanden sich unter anderem mehrere Kinder mit deren Betreuern. Insgesamt wurden zwölf Personen leicht verletzt. Davon wurden sechs Personen im Anschluss mit der Rettung in ein Krankenhaus nach Linz eingeliefert.
    Die restlichen sechs Personen unterschrieben einen Revers.

  • Ausweitung vom „Social-Media-Verbot“: Steht jetzt die staatliche online Überwachung bevor?

    Die Regierung plant augenscheinlich breite Eingriffe in die Privatsphäre.

    Das Projekt „Social-Media-Verbot unter 14“ wird also schon vor dem möglichen Start deutlich ausgeweitet.

    Die Warnungen vor digitaler Kontrolle der Bürger durch den Staat und vor dem Ende von Privatsphäre und Meinungsfreiheit im Netz waren also mehr als nur begründet.

  • Festnahme und Sicherstellung von zwei total gefälschten Dokumenten

    Ein sich unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhältiger 28-jähriger serbischer Staatsbürger wurde am 26. Juli 2026 gegen 20:15 Uhr als Mitfahrer in einem nicht zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen PKW bei einer Tankstelle in Ort im Innkreis von der Strei-fe der Polizeiinspektion Tumeltsham FGP (Fremden- und Grenzpolizei) kontrolliert.

    Dabei wies sich der Mann mit einem gefälschten kroatischen Personalausweis aus. Auf Frage nach seinem Reisepass händigte er einen originalen serbischen Reisepass aus. In seiner Geldtasche führte er einen gefälschten kroatischen Führerschein mit sich.

    Eine Überprüfung seiner Ein- und Ausreisedaten in das Schengengebiet ergab, dass er sich in den letzten 180 Tagen bereits 128 Tage darin aufhielt und somit den
    sichtvermerksfreien Zeitraum von 90 Tagen überschritten hatte.

    Ein Visum oder aufenthaltsrechtlichen Titel konnte er nicht vorweisen.

    Der 28-Jährige wurde festgenommen und zur weiteren Bearbeitung an die Polizeiinspektion Wels Fremdenpolizei überstellt. Er wird an die Staatsanwaltschaft Ried angezeigt.

  • Keine Umbenennung der Linzer Dinghoferstraße

    Die Auseinandersetzung mit der Benennung der Dinghoferstraße zeigt, wie wichtig ein offener und verantwortungsvoller Umgang mit der Geschichte der Stadt ist. Der Vorschlag des Mauthausen Komitees Österreich, der Katholischen Aktion Oberösterreich und des Netzwerks gegen Rassismus und Rechtsextremismus, die Straße künftig nach Altbischof Maximilian Aichern zu benennen, wird von Bürgermeister Dietmar Prammer ernst genommen.

    „Ich kann gut nachvollziehen, dass der Name Dinghofer bei vielen Menschen Fragen und Kritik auslöst. Historische Belastungen müssen klar benannt und dürfen nicht relativiert werden. Gleichzeitig braucht es bei Straßenbenennungen nachvollziehbare Kriterien und eine fundierte wissenschaftliche Grundlage. Deshalb habe ich das Archiv der Stadt Linz um eine fachliche Einordnung ersucht“, betont Bürgermeister Dietmar Prammer.

    Die bekannten historischen Fakten zu Franz Dinghofer wurden bereits im Rahmen der umfassenden wissenschaftlichen Untersuchung der Linzer Straßennamen aufgearbeitet. Eine unabhängige Kommission aus Historiker*innen bewertete insgesamt 96 Personen anhand ausführlicher wissenschaftlicher Biografien und ordnete sie nach zuvor festgelegten, einheitlichen Kriterien fünf Kategorien zu. Die Kategorien wurden damit nicht erst für einzelne umstrittene Persönlichkeiten entwickelt, sondern vor Beginn der konkreten Bewertungen als gemeinsamer Maßstab festgelegt.

    Fünf Kategorien ermöglichen eine differenzierte Bewertung

    Die höchste Belastungskategorie 1 umfasst Personen, bei denen aktives Handeln und eine besonders starke Propagierung gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit festgestellt wurden. Dazu zählen insbesondere Rassismus, Antisemitismus und Nationalsozialismus, auch über das Jahr 1945 hinaus. Ebenfalls berücksichtigt wurden eine grundsätzliche Ablehnung der Demokratie, die Befürwortung autoritärer Systeme sowie eine Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

    Kategorie 2, der Franz Dinghofer zugeordnet wurde, beschreibt eine nachweisbare und stabile Spur problematischer Haltungen im Erwachsenenleben. Dazu zählen Funktionen in Parteien oder Organisationen, zu deren Wesenskern rassistische, antisemitische oder antidemokratische Positionen gehörten, sowie die aktive Förderung oder Vertretung dieses Gedankenguts. Voraussetzung ist, dass diese Einstellungen und Tätigkeiten anhand der historischen Quellen gut rekonstruiert werden können.

    Kategorie 3 umfasst demgegenüber Fälle, in denen keine stabile ideologische Spur festgestellt werden konnte. Gemeint sind etwa punktuelle Aussagen, opportunistisches Verhalten, eine einfache NSDAP-Mitgliedschaft oder die vereinzelte Verwendung antisemitischer, rassistischer, nationalsozialistischer oder antidemokratischer Versatzstücke, ohne dass darüber hinaus ein eigenes dauerhaftes Handeln nachweisbar ist.

    In Kategorie 4 wurden Personen eingereiht, bei denen nach den festgelegten Kriterien kein weiterer Diskussionsbedarf bestand.

    Kategorie 5 betrifft Verdachtsmomente, bei denen die Quellenlage für eine abschließende Beurteilung nicht ausreichte.

    Für die Einstufung ist der Grad der individuellen Verantwortung entscheidend. Bewertet wurde nicht allein danach, was in einer bestimmten historischen Epoche rechtlich zulässig war. Die Kommission legte heutige juristische und ethische Maßstäbe zugrunde, berücksichtigte aber zugleich, welche tatsächlichen Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten einer Person in ihrem jeweiligen historischen Umfeld offenstanden. Auch positive Leistungen und spätere Entwicklungen flossen in die Gesamtbetrachtung ein. So wurde beispielsweise berücksichtigt, wenn Personen trotz Beteiligung an autoritären Systemen zu einem anderen Zeitpunkt zum Aufbau demokratischer Strukturen beitrugen, Widerstand gegen die NS-Diktatur leisteten oder sich später ausdrücklich und öffentlich von früheren problematischen Positionen distanzierten. Solche positiven Aspekte konnten die Einstufung mildern, die belastenden Handlungen oder Haltungen jedoch nicht vollständig aufwiegen. Die fachliche oder berufliche Qualität des Lebenswerks war für die Zuordnung zu einer Belastungskategorie grundsätzlich nicht ausschlaggebend.
    Umbenennungen nur in der höchsten Belastungskategorie

    Von den 96 untersuchten Personen wurden vier der höchsten Belastungskategorie 1 zugeordnet, 21 Personen der Kategorie 2 und 39 der Kategorie 3. Bei 31 Personen sah die Kommission keinen Diskussionsbedarf, in einem Fall war die Quellenlage für eine abschließende Bewertung zu gering.

    Straßenumbenennungen erfolgten in Linz bei jenen vier Personen, die in Kategorie 1 eingestuft worden waren. Der Porscheweg wurde zum Wittgensteinweg, die Gföllnerstraße zur Sterneggstraße, die Pfitznerstraße zur Nauheimerstraße und der Reslweg zum Meinhartweg. Damit folgte die Stadt einer einheitlichen Systematik und nicht einer isolierten Bewertung einzelner, jeweils aktuell diskutierter Straßennamen.

    Franz Dinghofer wurde von der gesamten Kommission der Kategorie 2 zugeordnet. Seit der Veröffentlichung des Berichts sind laut Archiv der Stadt Linz keine neuen wesentlichen Erkenntnisse hinzugekommen, die eine fachliche Neubewertung begründen würden. Eine isolierte Umbenennung der Dinghoferstraße ohne neue historische Erkenntnisse würde daher die einheitliche Systematik und das Gesamtergebnis der Untersuchung infrage stellen. Sollten künftig neue Informationen bekannt werden, die das historische Bild Dinghofers wesentlich verändern, kann selbstverständlich eine neuerliche fachliche Beurteilung erfolgen.

    Die Ergebnisse der Straßennamenkommission wurden vom Archiv der Stadt Linz umfassend und transparent veröffentlicht. Auf der Website stadtgeschichte.linz.at sind der Gesamtbericht, die Definitionen der fünf Bewertungskategorien, die Einstufung aller untersuchten Personen sowie die jeweiligen wissenschaftlichen Einzelbiografien öffentlich abrufbar. Die Unterlagen ermöglichen damit eine direkte Nachvollziehbarkeit der historischen Recherchen und der daraus abgeleiteten Entscheidungen. Zu Franz Dinghofer liegt eine von Dr. Walter Schuster verfasste, rund 260 Seiten umfassende Biografie vor. Sie stellt die bislang umfassendste wissenschaftliche Aufarbeitung seiner Person dar und behandelt sowohl seine kommunal- und bundespolitischen Leistungen als auch seine deutschnationale und antisemitische Haltung, seine NSDAP-Mitgliedschaft, seine Rolle bei der „Arisierung“ der Kamig und sein Verhalten während der NS-Zeit. Die vollständige Arbeit ist ebenfalls auf der Website der Stadt Linz öffentlich zugänglich.

    Der wissenschaftliche Ansatz der Stadt Linz, historisch belastete Namensgeber nicht punktuell, sondern umfassend und nach einheitlichen Kriterien zu untersuchen, fand auch über die Stadtgrenzen hinaus Beachtung. Damit wurde eine nachvollziehbare Grundlage geschaffen, auf der sowohl die historische Belastung als auch mögliche Konsequenzen differenziert bewertet werden können.
    Maximilian Aichern als möglicher künftiger Namensgeber

    Der Vorschlag, eine Straße nach Altbischof Maximilian Aichern zu benennen, wird ausdrücklich gewürdigt. Aichern prägte über viele Jahre hinweg das religiöse, soziale und gesellschaftliche Leben der Stadt. Aufgrund seiner Verdienste und seiner breiten Anerkennung wurde er vom Stadtarchiv bereits auf die Liste möglicher künftiger Namensgeber aufgenommen.

    „Maximilian Aichern stand für Menschlichkeit, sozialen Zusammenhalt und den respektvollen Dialog. Der Wunsch, sein Wirken auch im öffentlichen Raum sichtbar zu machen, ist daher sehr gut nachvollziehbar. Eine künftige Straßenbenennung nach ihm wäre eine würdige Form der Erinnerung“, so Bürgermeister Prammer.

    Bei neuen Straßenbenennungen verfolgt die Stadt derzeit grundsätzlich das Ziel, verstärkt verdiente Frauen zu berücksichtigen und damit das historisch gewachsene Ungleichgewicht schrittweise zu verringern. Zudem empfiehlt das Stadtarchiv nach dem Tod einer Persönlichkeit eine mindestens dreijährige Cooling-off-Phase. Eine Benennung nach Maximilian Aichern käme nach diesem Grundsatz frühestens im Jahr 2029 in Betracht.

    Aussendung der Stadt Linz

  • Sicherheit beim Eisgenuss – drei Viertel aller Eisproben in Oberösterreich waren einwandfrei

    Wenn die Temperaturen steigen, darf niemand beim Eisverzehr Angst um seine Gesundheit haben. Der für Konsument/innenschutz zuständige Landesrat Stefan Kaineder hat daher, wie schon in den vergangenen Jahren, die oö. Lebensmittelaufsicht beauftragt, die Eissaison in Oberösterreich von Anfang an streng zu kontrollieren.

    Die Ergebnisse zeigen: Die meisten Betriebe in Oberösterreich arbeiten vorbildlich. Von 67 Proben aus 37 Betrieben waren 51 einwandfrei. Das wichtigste Ergebnis vorab: Im Gegensatz zum Vorjahr war dieses Mal keine einzige Probe so schlecht, dass sie für den menschlichen Verzehr ungeeignet war.

    Gute Nachrichten für die Eisliebhaber
    Die Lebensmittelaufsicht hat in allen Bezirken und auch in Linz genau hingeschaut. Die Proben kamen direkt aus den Verkaufsvitrinen – so wie die Kundinnen und Kunden das Eis auch vorfinden.

    „Wir wollen, dass die Menschen in Oberösterreich ihr Eis ganz unbeschwert genießen können. Deshalb prüfen wir nicht erst, wenn etwas passiert, sondern wir schauen von Anfang an ganz genau hin“, sagt Landesrat Stefan Kaineder.

    Wo die Fehler liegen: Oft fehlt nur ein gründliches Nachspülen
    Trotz der guten Gesamtlage gab es bei 16 Proben aus zehn Betrieben Probleme. Oft ist die Ursache simpel: Wer nach der Reinigung die Geräte nicht gründlich mit Wasser nachspült, riskiert, dass Reste von Reinigungsmitteln im Eis landen. Das war bei zwölf Proben der Fall. Auch ein verbotener Farbstoff und einige erhöhte Keimzahlen wurden entdeckt. Dass diese Fehler auffallen, ist wichtig. Schon kleine Abweichungen zeigen, wo in einem Betrieb die Hygiene nicht perfekt läuft. So kann die Lebensmittelaufsicht sofort eingreifen, bevor es wirklich gefährlich wird.

    Konsequente Kontrolle und Nachkontrollen
    Die Lebensmittelaufsicht hat in allen zehn betroffenen Betrieben sofort reagiert. Die Verantwortlichen müssen nun nachweisen, dass sie ihre Hygiene verbessert haben. Um sicherzugehen, dass alles passt, kommen die Kontrolleure bald wieder vorbei und nehmen neue Proben.

    Aussendung Land OÖ

  • WKO zu neuen Verkehrsstrafen: Ja zu Vereinheitlichung, Nein zu Verteuerung

    Während die bundesweite Vereinheitlichung der Strafen begrüßt wird, lehnt die Verkehrswirtschaft die damit verbundene massive Erhöhung der Geldstrafen klar ab.

    Differenziert beurteilt WKOÖ-Verkehrsspartenobmann Wolfgang Schneckenreither die seitens der Verkehrspolitik angekündigten Neuerungen bei Verkehrsstrafen. Ab kommendem Jahr sollen österreichweit neue und höhere Strafsätze für zahlreiche Verkehrsübertretungen gelten. Neu ist dabei auch die bundesweite Vereinheitlichung der Anonymverfügungen, sodass es künftig keinen Unterschied mehr machen soll, in welchem Bundesland ein Verstoß begangen wird.

    „Eine Vereinheitlichung ist grundsätzlich sachgerecht. Nicht einzusehen ist aber, dass es im selben Atemzug zu erheblichen Erhöhungen der Strafsätze bis zum Doppelten kommen soll“, kritisiert Schneckenreither. Wer künftig etwa im Ortsgebiet das Tempolimit von 50 km/h um bis zu 10 km/h überschreitet – was bisher oftmals noch im Toleranzrahmen lag – muss in Zukunft mit einer Strafe von 60 Euro rechnen, ab 15 km/h Überschreitung bereits mit 105 Euro. Aber auch in Kurzparkzonen kann es künftig teuer werden. Geringfügiges Überschreiten der Parkzeit, das falsche Einstellen der Parkuhr oder das unrichtige Anbringen eines Parkscheins soll 60 Euro kosten – das Doppelte des bisherigen Satzes.

    „Verkehrsstrafen haben den gesetzlichen Zweck, Verkehrsteilnehmer zu richtigem Verhalten anzuleiten, nicht aber, Staatseinnahmen zu maximieren“, verweist Schneckenreither in diesem Zusammenhang kritisch darauf, dass der Verkehrsminister erhebliche Mehreinnahmen aus Verkehrsstrafen bereits im Bundesbudget eingepreist hat. Der Spartenobmann mahnt, bei der Umsetzung der Reform auf eine Verhältnismäßigkeit zu achten und das Instrument der Verkehrsstrafen nicht zur Kassenfüllung zu missbrauchen.

    Aussendung WKO OÖ

  • Gleich zwei erfolgreiche Reanimationen im Bezirk Gmunden

    Im Zeitraum zwischen 27. und 28. Juli 2026 konnte zwei Personen in Zusammenarbeit zwischen Polizisten, Rettungskräften und Ersthelfern das Leben gerettet werden.

    In der Nacht auf den 27. Juli 2026 meldete ein Zeuge via Notruf einen Pkw im Bereich der Kirchdorfer Straße in Sattledt, der mit eingeschalteter Warnblinkeinrichtung am Straßenrand stand. Eine Polizeistreife konnte beim Eintreffen einen 19-Jährigen aus dem Bezirk Kirchdorf auf dem Lenkerplatz vorfinden, welcher einen medizinischen Notfall erlitt. Die Beamten holten den 19-Jährigen aus dem Pkw und leisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen. Da der Mann wenige Zeit später einen Herz-Kreislauf-Stillstand erlitt, reanimierten die Polizisten ihn umgehend. Nach Eintreffen der Rettung und des Notarztes führten diese die medizinische Versorgung des Mannes weiter und konnten ihn schließlich stabilisieren und ins Krankenhaus einliefern.

    Zu einer weiteren Lebensrettung kam es am 28. Juli 2026 am frühen Nachmittag in einem Wohnhaus im Bezirk Gmunden. Dort wurde ein 52-Jähriger beim Eintreffen der Polizei bereits von seiner Lebensgefährtin reanimiert. Die Beamten übernahmen die Reanimation gemeinsam mit den Rettungskräften, bis schließlich der Notarzt eintraf. Der Mann konnte das Bewusstsein wieder erlagen und wurde mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus geflogen.

  • Achtung: Hitzewarnungen bis Stufe Orange gelten

    Hitzewarnung der Stufe Orange

    Ab heute gelten wieder Hitzewarnungen für den Zentralraum

    Zuerst Gelb, und ab morgen bis zum 1. August dann Orange.

    Es ist mit einer starken Hitzebelastung zu rechnen!